Logo Manfred Eikes Steuerberater

Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer richtig absetzen

Arbeitszimmer richtig absetzen - lassen Sie sich beratenDie Kosten für das Arbeitszimmer können in vielen Fällen in der Steuererklärung geltend gemacht werden. Doch die steuerliche Berücksichtung des Arbeitszimmers wirft immer wieder Fragen auf. Welche Kosten können abgesetzt werden und in welchem Umfang? Welche Regeln und Voraussetzungen sind zu beachten? Welche Aufwendungen werden beim häuslichen Arbeitszimmer anerkannt?

Werbungskosten können grundsätzlich für das Arbeitszimmer im Eigenheim geltend gemacht werden, wenn das Finanzamt die Notwendigkeit anerkennt. Ob die Werbungskosten dabei in voller Höhe oder begrenzt abzugsfähig sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Hierbei kann die Abgrenzung des Arbeitszimmers zum Wohnraum mitunter eine entscheidende Rolle spielen und über die Höhe der abzugsfähigen Aufwendungen bestimmen.

 

Die Voraussetzungen für die Anerkennung des Arbeitszimmers

Ein Arbeitsbereich in einem Wohnraum einzurichten, stellt noch keinen Arbeitsraum dar. Das Arbeitszimmer muss demnach ein abgeschlossener Raum sein und entsprechend der Tätigkeit zweckdienlich ausgestattet sein mit Möbeln und Arbeitsmaterialien.

 

Werbungskosten für das Arbeitszimmer in voller Höhe absetzen

Die Werbungskosten sind stets in voller Höhe absetzbar, wenn das häusliche Arbeitszimmer den Schwerpunkt der beruflichen oder betrieblichen Tätigkeit darstellt.

Ferner können sämtliche Anwendungen in Ansatz gebracht werden, wenn ein Raum separat angemietet wird. Auch die korrekte Abgrenzung des Arbeitszimmers vom restlichen Wohnraum, ist maßgeblich für die Anerkennung und Berechnung. Zu beachten ist dabei, dass die Etage oder der Arbeitsbereich für Publikumsverkehr geöffnet ist, also der Arbeitsbereich frei zugänglich ist für Kunden, Besucher oder Patienten.

 

Begrenzter Abzug der Werbungskosten für das häusliche Arbeitszimmer

Wenn kein separater Arbeitsplatz zur Verfügung steht im Unternehmen oder in einer Einrichtung, dann können beispielweise Außendienstmitarbeiter oder Dozenten ebenfalls die Aufwendungen für das heimische Bürozimmer geltend machen, allerdings nur bis zu einem Höchstbetrag von 1.250 pro Jahr.

 

Die gemischte Nutzung und die Geltendmachung von Kosten

Insbesondere bei der gemischten Nutzung vom häuslichen Arbeitszimmer besteht noch vielfach Klärungsbedarf. Inwiefern und in welcher Höhe die Werbungskosten anzusetzen sind, wenn ein Arbeitszimmer auch für andere Tätigkeiten genutzt wird, ist noch umstritten. Relevant ist dabei die Frage, wie der Begriff des Arbeitszimmers zu definieren ist, ob es sich ausschließlich auf den Raumtyp bezieht oder auf Art und Umfang der Nutzung. Die Rechtslage ist nicht eindeutig geklärt und eine Entscheidung des Bundesfinanzhofs (BFH) steht noch an.