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Betriebsprüfung

Mehr als gut beraten bei der Betriebsprüfung

Betriebsprüfung - Beginnen Sie gezielt mit der VorbereitungObwohl Betriebsprüfungen an der Tagesordnung sind und fast jedes Unternehmen irgendwann einmal davon betroffen ist, löst die Ankündigung einer Außenprüfung Unbehagen aus. Konkrete oder diffuse Befürchtungen tauchen auf, weil immer ein wenig die Angst mitschwingt, der Prüfer könnte womöglich einen unbeabsichtigten Fehler aufdecken, selbst wenn die Buchführung korrekt geführt wurde. Umso wichtiger ist es, dass Sie ausreichend informiert sind und mit der gezielten Vorbereitung beginnen, sobald die Ankündigung bei Ihnen eingegangen ist.

Die Betriebsprüfung ist bei Unternehmer, Gewerbetreibenden und Freiberufler jederzeit möglich. Betriebsprüfungen oder Außenprüfungen sind rechtlich jedoch eindeutig geregelt durch gesetzliche Vorschriften und Dienstanweisungen. Die Steuerarten bilden den Kernbereich der Betriebsprüfung, also Einkommensteuer, Gewerbesteuer oder Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer. Das Finanzamt entscheidet darüber, wann eine Betriebsprüfung durchgeführt werden soll und bestimmt dessen Umfang nach pflichtgemäßem Ermessen. Andererseits haben Sie bei der Durchführung der Prüfung Pflichten und Rechte. Entscheidend für den Ausgang der Prüfung ist Ihre Vorbereitung und Mitwirkung.

 

Die Vorbereitung: Von der Ankündigung bis zur Durchführung der Betriebsprüfung

Der Ablauf der Betriebsprüfung gliedert sich in drei wesentliche Schritte – die Ankündigung, die Durchführung und die Schlussbesprechung. Bei jedem Schritt der Prüfung gibt es einige Besonderheiten bei der Vorbereitung zu beachten.

 

Die Ankündigung der Außenprüfung

Das Finanzamt kündigt die Außenprüfung rechtzeitig an. In der Prüfungsanordnung vom Finanzamt erfahren Sie den Prüfungsort, den Beginn der Prüfung und den Zeitraum. Prüfen Sie die einzelnen Punkte. Kann der Termin der Betriebsprüfung von allen Beteiligten wahrgenommen werden? Soll die Betriebsprüfung in Ihren Geschäftsräumen stattfinden oder beim Finanzamt oder Ihrem Steuerberater? Beantragen Sie gegebenenfalls eine Terminverschiebung oder einen anderen Ort. Sichten und sortieren Sie alle relevanten Unterlagen. Überlegen Sie sich einen geeigneten Ansprechpartner für den Prüfer.

 

Die Durchführung der Betriebsprüfung

Es ist in Ihrem Interesse, wenn die Betriebsprüfung möglichst reibungslos, ruhig und effektiv durchgeführt wird. Achten Sie darauf, dass ein respektvoller und sachlicher Umgang mit dem Prüfer gewährleistet bleibt, selbst wenn die Betriebsprüfung Unannehmlichkeiten mit sich bringt und Zeit beansprucht. Stellen Sie dem Prüfer einen geeigneten und ruhigen Raum zur Verfügung, wo er die Prüfung in Ruhe durchführen kann Nennen Sie ihm beim Erstgespräch einen Ansprechpartner, an den er sich wenden kann. Unterlagen sollten dann auch nur von dem Ansprechpartner bereitgestellt werden. Die benötigten Unterlagen sollten dann so schnell wie möglich bereitgestellt werden.

 

Die Schlussbesprechung

Bei der Schlussbesprechung hängt vieles von Ihrer Verhandlungsstrategie ab. Die Prüfungsfeststellung bietet hierfür die Grundlage. Die Schlussbesprechung gibt Ihnen die Gelegenheit die Sachverhalte zu klären beziehungsweise aus Ihrer Sicht darzustellen. Ermessungsspielräume der Prüfer können dabei durchaus geschickt genutzt werden zu Ihrem Vorteil. Lassen Sie sich von uns beraten. Wir begleiten Sie zielsicher und kompetent durch alle Schritte der Betriebsprüfung.