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Jahresabschluss

Der Jahresabschluss – die interne und externe Jahreserfolgsrechnung

JahresabschlussDie Jahreserfolgsrechnung – der Jahresabschluss oder die Einnahmen-Überschussrechnung stellt den rechnerischen Abschluss Ihres kaufmännischen Geschäftsjahres dar. Damit erfüllt die Jahreserfolgsrechung zunächst eine wichtige Funktion als externe Informations- und Dokumentationsgrundlage für das Finanzamt, die Krankenkassen und für Banken und andere Geldgeber, Aktionäre, Gläubiger und Geschäftspartner. Der Jahresabschluss dient damit zur fundierten Dokumentation und Beurteilung des Unternehmens durch dritte Parteien.

Jahreserfolgsrechnungen sind für viele Unternehmen Pflicht, je nach Rechtsform. Während Freiberufler und kleine Unternehmen eine Einnahmen-Überschussrechnung durchführen, müssen zur Buchführung verpflichtete Unternehme einen Jahresabschluss erstellen, wobei die Hauptbestandteile die Bilanz und die Gewinn- und Verlustrechnung sind, gegebenenfalls mit Anhang. Doch auch wenn keine Verpflichtung zum Jahresabschluss besteht, ist die Erstellung einer Jahreserfolgsrechnung durchaus sinnvoll. Sie gewinnen dadurch ein entscheidendes Instrument zur Steuerung von Ihrem Betrieb, Praxis oder Kanzlei.

 

Die Jahreserfolgsrechnung als Wegweiser für das nächste Geschäftsjahr

Der Jahresabschluss richtet sich nicht nur an den oben genannten Adressaten, sondern an den Unternehmer bzw. den Gesellschaftern. Intern ist die Bedeutung der Jahreserfolgsrechnung keinesfalls zu unterschätzen. Finanzmanagement und Planung gehen Hand in Hand. Wenn Sie Ihre Buchführung immer zielgerichtet verwalten und die Kennzahlen frühzeitig auswerten, dann haben Sie ein aktives Steuerungsinstrument in der Hand und können vorausschauend planen und handeln.

 

 

Den Jahresabschluss frühzeitig vorbereiten und Vorteile sichern

Rechtzeitig den Jahresabschluss vorzubereiten kann sich sehr lohnen, da Sie beizeiten Ihren Gewinn kalkulieren können und noch Zeit haben für Kurskorrekturen. Hierbei haben Sie verschiedene Möglichkeiten noch Einfluss auf die Höhe des Gewinns zu nehmen. Sie könnten beispielsweise anstehende Investitionen vorziehen oder ausstehende Rechnungen noch in diesem Jahr begleichen. Darüber hinaus kommen weitere Optionen möglicherweise in Betracht.

 

Der Jahresabschluss lässt auf den Erfolg im nächsten Jahr schließenDie Gestaltungsmöglichkeiten beim Jahresabschluss

Der Jahresabschluss bietet Ihnen bestimmte Gestaltungsräume, die Sie eventuell zu Ihren Gunsten nutzen können. Wie hoch Ihr zu versteuernder Gewinn ausfällt, wird anhand der Einnahmen-Überschussrechnung oder Gewinn- und Verlustrechnung ermittelt.  Bis zu einem gewissen Grad lässt sich der Gewinn begrenzen bzw. beeinflussen, um die Steuerlast effektiv zu senken, zum Beispiel durch Rückstellungen oder eine günstigere Bewertung von Vorräten etc. Die Vorgaben von Handels- und Steuergesetz erlauben zwar einen Ermessensspielraum, aber die Rechtsvorschriften sind auf jeden Fall zu beachten.

 

Welche Gestaltungsaspekte für Sie im Einzelnen relevant sind, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nehmen Sie sich daher Zeit für eine fundierte Beratung.  Lassen Sie sich von uns alle Möglichkeiten genauer aufzeigen. Selbstverständlich unterstützen wir Sie bei Ihrer Buchhaltung und dem Erstellen des Jahresabschlusses.