Lohnbuchhaltung
Eine lohnende Investition – Die Lohnbuchhaltung durch unsere Kanzlei
Eine leistungsgerechte Lohnbuchhaltung erfordert eine Menge Sachkenntnis. Dabei sind aktuelle Kenntnisse im Arbeitsrecht, Steuer- und Sozialversicherungsrecht notwendig für die ordnungsgemäße Lohn – und Gehaltsabrechnung. Zudem gibt es immer wieder Änderungen, die es zu berücksichtigen und umzusetzen gilt. Die Lohnbuchhaltung setzt deshalb die Kenntnis der Materie voraus und die sorgfältige Umsetzung aller rechtlichen Vorgaben. Schließlich soll die Abrechnung der Löhne und Gehälter sachgemäß und pünktlich vonstatten gehen. Letztlich schätzen es Ihre Angestellten oder Mitarbeiter, wenn sie sich auf pünktliche Gehaltszahlungen verlassen können. Als Arbeitgeber liegt die professionelle Lohnbuchhaltung in Ihrem Interesse. Sie können Ihren Aufwand dabei gering halten und uns mit Ihrer Lohnbuchhaltung beauftragen. Unsere professionelle Lohnbuchhaltung garantiert Ihnen jeden Monat die fachmännische und zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnung und weitere Dienstleistungen.
Die Vorzüge der professionellen Lohnbuchhaltung
Für Existenzgründer, Freiberufler und Unternehmer aus dem Mittelstand stellt die Lohnbuchhaltung eine zusätzliche Belastung dar. Die Abrechnung und Verwaltung von Löhnen und Gehältern ist anspruchsvoll und kann leicht zu fehlerhaften Abrechnungen führen, vor allem wenn Erfahrungswerte und Sachkenntnisse nicht ausreichend vorhanden sind. Wenn Sie uns mit dieser verantwortungsvollen Aufgabe betrauen, können Sie:
- Ihr Risiko minimieren durch die qualifizierte Abrechnung durch uns
- Ihr Unternehmen entlasten durch die externe Lohnbuchhaltung
- Kosten sparen durch die Auslagerung der Abrechnungen
- Unsere Beratung in allen steuerrechtlichen Angelegenheiten in Anspruch
- Von der umfangreichen Lohnbuchhaltung und Buchführung profitieren
- Pünktliche und zuverlässige Lohn- und Gehaltsabrechnungen erhalten
Wir bieten Ihnen mehr Sicherheit bei allen anstehenden Aufgaben der Lohnbuchhaltung. Unseren umfassenden Finanz- und Lohnbuchhaltungsservice können Sie nach Bedarf in Anspruch nehmen, zum Beispiel:
- Die laufende Lohn- und Gehaltsabrechnung
- Die Abrechnung von Kurzarbeiter- und Schlechtwettergeld, Sonderzahlungen wie Prämien, Reisekosten, Zuschläge etc.
- Anmeldungen und Abmeldungen bei den Krankenkassen
- Meldungen und Datenübermittlungen an Ämter, Genossenschaften, Sozialversicherungen
- Unterstützung bei Formalitäten
- Beratung und Hilfestellung bei Steuerfragen und Sozialversicherungsaspekte
- Beistand bei Lohnsteuer- und Sozialversicherungsprüfungen
- Steuererklärungen
- Sonstige Fragen zum Personalaufwand, Lohnkosten- und Verträge