Schenkungssteuer
Schenkungssteuer sparen mit der optimalen Strategie
Das private oder betriebliche Vermögen wird durch viele unterschiedliche Steuerbelastungen beträchtlich geschmälert, wenn Steuervorteile nicht vollständig in Anspruch genommen werden. Natürlich werden diese Auswirkungen auch spürbar bei der Vermögensübertragung zu Lebzeiten oder beim Vererben von Sach- und Kapitalvermögen. Im ungünstigen Fall zahlen die Erben unnötig viele Steuern. Aus Unkenntnis wird unter Umständen Geld an den Staat verschenkt durch hohe Steuerzahlungen. Zu einer umfassenden Vorsorge gehört daher die richtige Wahl der Vermögensübertragung.
Das Vermögen absichern und Schenkungen sinnvoll einsetzen
Die Erbschaftssteuer und die Schenkungssteuer sind eng miteinander verbunden und verdienen besonderer Aufmerksamkeit bei der Vermögensübertragung. Im Falle einer Schenkung oder Erbschaft werden Steuern erhoben, wenn der Vermögenswert festgelegte Freibeträge übersteigt. Die Höhe der Steuern richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad und dem Vermögenswert bei einer Erbschaft oder Schenkung. Damit das Erbe am Ende nicht unnötig durch Steuerbelastungen geschmälert wird, hilft die treffende Vorsorge. Hierbei steht das Ausschöpfen der Freibeträge in den Vordergrund bei der Gestaltung des Testaments und vorausschauende Planungs- und Gestaltungsmöglichkeiten, wie beispielsweise eine oder mehrere Schenkungen.
Beratungsbedarf besteht oft in der Vermögensabsicherung bei diesen Punkten:
Private und gewerbliche Immobilien
Das selbstbewohnte Eigenheim, gewerblich genutzte Immobilien, Immobilien als Kapitalanlage oder das Ferienhaus im Ausland, bei der Bewertung spielen unterschiedliche Kriterien eine Rolle bei der Ermittlung der möglichen Steuerlast.
Betriebsvermögen
Steuerliche Vergünstigungen können gewährt werden bei der Vererbung von Betriebsvermögen, wobei die Auflagen hier zu beachten sind. Ferner kann das Betriebsvermögen auf Antrag von der Erbschaftssteuer freigestellt werden.
Privates Sparvermögen und Kapitalanlagen
Sparguthaben, Aktien, Fonds oder sonstige Geldanlagen im In- und Ausland sollten ebenfalls umfassend bedacht werden im Hinblick auf die Erbschaftsteuer bzw. Schenkungssteuer. Eventuell kann es vorteilhaft sein, eine Umverteilung vorzunehmen oder andere Geldanlagen in Betracht zu ziehen.
Nachlassreglung und Testament
Das Berliner Testament ist aus steuerlicher Sicht nicht immer die beste Option, weil die Freibeträge für die Kinder nicht immer im vollen Umfang genutzt werden können. Bei der Gestaltung des Testaments sind die steuerrechtlichen Aspekte zu berücksichtigen, aber auch andere Besonderheiten und Erfordernisse.
Entfernte Verwandte und Lebenspartner
Geschwister, Nichten oder Neffen, Cousinen oder Cousins etc. oder der Lebenspartner haben eine ungünstigere Steuerklasse als die Ehepartner, Kinder und Enkelkinder. Somit fällt die Freigrenze deutlich geringer aus.
Das sind lediglich einige der wichtigsten Aspekte. In jedem Einzelfall empfiehlt sich eine sorgfältige Analyse und Beratung. Wir begleiten Sie bei der Planung und Ausgestaltung Ihrer Erbschaftsangelegenheiten und Ihre Vermögensübertragungen zu Lebzeiten.